Aufnahme

Die besondere Wohnform bietet Platz für 25 Frauen und Männer mit Alkohol-, Medikamenten-, Mehrfachabhängigkeitserkrankungen (Polytoxikomanie) und Abhängigkeit durch illegale Drogen (Betäubungsmittel).

Die Nachsorge sollte nahtlos an die Behandlungsphase in der Fachklinik anschließen.
Möglich ist auch die Aufnahme aus anderen Behandlungsmaßnahmen (u.a. nach der Adaptionsphase aus Übergangseinrichtungen, Maßregelvollzug), wenn zur Erreichung der gesellschaftlichen Eingliederung eine Nachsorgemaßnahme als notwendig erachtet wird.
Der /Die Klient*in sollte über ein ausreichendes Maß an Abstinenzstabilität verfügen, Therapieerfahrung, sowie eine entsprechende Eigenmotivation für die Nachsorgebehandlung mitbringen.

Der Konsum von Alkohol und Drogen ist während des Aufenthaltes in der besonderen Wohnform nicht gestattet. Atemluft- und Urinkontrollen werden von den Mitarbeitern*innen engmaschig durchgeführt.

Bei Aufnahme in die besondere Wohnform schließt die Einrichtung mit dem/der Klienten*in einen Wohn- und Betreuungsvertrag ab.

Eine Aufnahme von Rollstuhlfahrern*innen, Klienten*innen mit akuter Psychose und/oder akuter Suizidgefahr ist nicht möglich.