Hausordnung

Damit das Leben in einer Gemeinschaft mit dem Ziel der Rehabilitation gelingt, ist das Einhalten einiger wichtiger Grundregeln erforderlich:

  • Die Einnahme von Alkohol, illegalen Drogen, nicht verordneten Medikamenten und anderen bewusstseinsverändernden Mitteln ist während des Aufenthaltes nicht gestattet. Atemluft- und Urinkontrollen sowie Zimmerkontrollen durch die Mitarbeiter*innen der besonderen Wohnform sind jederzeit möglich.
  • Die aktive Teilnahme an allen sozialtherapeutischen Maßnahmen und an den Gemeinschaftsveranstaltungen ist verpflichtend.
  • Informationen über Klienten*innen sind vertraulich zu behandeln.
  • Die Androhung und/oder Anwendung von Gewalt führen zur disziplinarischen Entlassung.
  • Jeder/jede Klient*in ist für seinen Wohnbereich und die Gemeinschaftsräume verantwortlich. Die ihm/ihr von der besonderen Wohnform zur Verfügung gestellten Möbel sowie die Bettwäsche sind sorgfältig zu behandeln. Dies ist Eigentum der besonderen Wohnform – auftretende Beschädigungen sind den Mitarbeitern*innen unverzüglich mitzuteilen. Das Mobiliar muss, auch bei internen Umzügen, in den Zimmern verbleiben.
  • Kaution wird bei Einzug für ausgehändigte Schlüssel erhoben. Die Rückzahlung erfolgt nur bei Rückgabe aller ausgehändigten Schlüssel, vollständigem Mobiliar und gereinigtem Zimmer.
  • Sauberkeit und Ordnung werden von uns erwartet.
  • Die Nachtruhe ist von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr einzuhalten. Waschmaschine und Trockner dürfen in dieser Zeit nicht genutzt werden.
  • Bei Auszug aus der besonderen Wohnform ist der persönliche Besitz mitzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, kann dieser bis zu einer Woche verwahrt werden.
  • Das Nichteinhalten dieser Regeln kann disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Entlassung aus der besonderen Wohnform zur Folge haben.